Schulpflicht – die Pflicht zum Schulbesuch

Bei uns in Deutschland gilt eine Schulpflicht, danach müssen alle Kinder ab einem bestimmten Alter eine Schule besuchen. Davon gibt es keine Ausnahme, allenfalls ist es möglich, dass sie ein Jahr zurückgestellt werden, aber selbst dann müssen sie eine Bildungseinrichtung besuchen. Je nach Bundesland ist das eine Vorklasse, ein Schulkindergarten oder eine Vorschule.Deutschland ist eines der wenigen Länder mit einer Schulpflicht, sie wurde 1871 eingeführt. In vielen anderen Ländern, zum Beispiel in Österreich oder Dänemark, gibt es eine Unterrichtspflicht. Sie besagt, dass Kinder ab einem bestimmten Alter bestimmte Inhalte lernen müssen, wo dies geschieht, liegt jedoch im Ermessen der Eltern. Sie können ihre Kinder auch zu Hause unterrichten. Um sicherzustellen, dass diese Kinder wirklich etwas lernen, müssen sie einmal im Jahr eine Prüfung vor einer externen Kommission absolvieren und erhalten danach ihr Zeugnis. Besteht ein Kind diese Prüfung nicht, setzt dann eine Schulpflicht ein und die Kinder müssen doch eine Schule besuchen.

Beginn der Schulpflicht

In den letzten Jahren gab es einige Änderungen hinsichtlich des Beginns der Schulpflicht. Grob kann man sagen, sie beginnt in dem Schuljahr, das auf den sechsten Geburtstag eines Kindes folgt. Es gab Ansätze, dass Kinder schon direkt an ihrem sechsten Geburtstag eingeschult werden, also die Kinder einer Klasse versetzt eingeschult werden, aber das hat sich wohl nicht durchgesetzt. Auch von der Einschulung zum zweiten Schulhalbjahr habe ich lange nichts gehört. Bei meiner Recherche habe ich nur Stichtagsregelungen gefunden, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Derzeit gilt:

  • Baden-Württemberg: Alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Bayern: Alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Berlin: Alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Brandenburg: Alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Bremen: Alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Hamburg: Alle Kinder, die bis zum 1. Juli eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Hessen: Alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Niedersachsen: Alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Nordrhein-Westfalen: Alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Rheinland-Pfalz: Alle Kinder, die bis zum 31 August eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Saarland: Alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Sachsen: Alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Sachsen-Anhalt: Alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Schleswig-Holstein: Alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.
  • Thüringen: Alle Kinder, die bis zum 1. August eines Jahres sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr, das in dem Jahr startet.

Ende der Schulpflicht

Auch das Ende der Schulpflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in Berlin, Brandenburg und Bremen umfasst sie zehn Vollzeitschuljahre in einer weiterführenden Schule, in Nordrhein-Westfalen am Gymnasium neun und an anderen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zehn Vollzeitschuljahre und in den anderen Bundesländern ist die Schulpflicht nach neun Schuljahren erfüllt, teilweise erlischt die Schulpflicht auch mit Erreichen einer Altersgrenze, zum Beispiel in Brandburg mit dem 18. Geburtstag eines Schülers oder in Bayern mit Erreichen des 21. Lebensjahres.Dabei wird unterschieden zwischen Vollzeit- und Teilzeitschulpflicht. Die Schüler müssen in allen Ländern mindestens neun Vollzeitschuljahre an allgemeinbildenden Schulen verbringen. Die Teilzeitschulpflicht wird zum Beispiel durch die Berufsschule im Rahmen einer Ausbildung realisiert, aber bis Ihr Kind soweit ist, dauert es ja noch. Bis dahin kann sich noch viel tun 🙂

Erfahrungsberichte und Informationen

Bildungspflicht statt Schulpflicht (Deutschlandfunk 28. Juli 2011)

Informationen zur Schulpflicht auf der Seite der Kultuministerkonferenz

Grundsätzliches zum Thema Einschulung können Sie hier weiterlesen

Weitere Informationen zum Thema Schulvorbereitung finden Sie hier

 

Unser Blog jetzt-schulkind wird geschrieben von Frau Dr. Birgit Ebbert. Alle Beiträge © Dr. Birgit Ebbert.